Was enthält ein fundierter Dichtheitsnachweis?
Ein Muster für eine Bescheinigung über das Ergebnis einer Dichtheitsprüfung gemäß § 61a LWG NRW mit hilfreichen Hinweisen zu den zugehörigen Dokumentationsunterlagen hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) herausgegeben. Die Musterbescheinigung sowie die Hinweise finden Sie hier.
Wer hilft im Sanierungsfall?
Undichte Hausanschlüsse müssen saniert werden.
- Eine allgemeine Beratung erhalten Hauseigentümer bei der Kommune.
- Individuelle Beratung zur Sanierung (Planung, Überwachung, Abnahme) bieten z.B. Ingenieurbüros, Sachverständige und zertifizierte Berater Grundstücksentwässerung an.
- Eventuell übernimmt die Gebäudeversicherung etwaige Sanierungskosten - wenn dies vertraglich vereinbart wurde.
Wie kann saniert werden?
Die Bandbreite der Sanierungslösungen ist abhängig von den festgestellten Schäden und der Zugänglichkeit der Leitungen.
Als Orientierungshilfe zur Schadensbeurteilung und zur Festlegung von Sanierungsfristen und –prioritäten hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) einen Bildreferenzkatalog herausgegeben.
Inzwischen ist oft auch eine unterirdische Sanierung von innen möglich, ohne Aufgrabung der Leitung (grabenlose Sanierungsverfahren).
Was kostet die Dichtheitsprüfung und Sanierung?
Die Kosten der Dichtheitsprüfung sowie die evtl. erforderlichen Sanierungskosten sind sehr stark von der jeweiligen Situation auf Ihrem Grundstück abhängig.
Für 1-2 Familienhäuser geht man bei der Dichtheitsprüfung von 300-500 Euro aus. Etwaige Sanierungskosten sind abhängig von:
- Umfang des Schadens
- Länge und Zugänglichkeit der Leitungen
- Anzahl der Abzweigungen und Reinigungsöffnungen
- Güte der wiederherzustellenden Oberflächenbefestigung
In jedem Fall ist es ratsam, sich für die Investitionsentscheidung Zeit zu nehmen, mehrere Angebote einzuholen und bei Unsicherheiten die Entwässerungsexperten zu befragen.
Es kann ein zinsgünstiges Darlehen für die private Kanalsanierungsmaßnahme im Rahmen der Förderprogramm des Umweltministeriums „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW“ (ResA) beantragt werden (Förderbereich 5.5: – Sanierung privater Hausanschlüsse - Darlehen der NRW-Bank - Zinsverbilligung durch das Land).
Vor der Sanierung ist außerdem zu prüfen, ob über das v. g. ResA-Förderprogramm ein Zuschuss (Förderbereich 5.3: Fremdwasser - private Kanalsanierung) gewährt werden kann. Diese Fördermittel stehen allerdings nur in ausgewiesenen Fremdwasserschwerpunktgebieten zur Verfügung.
Darlehensanträge sind bei der Hausbank zu stellen, über eventuelle Fördermöglichkeiten im Rahmen eines Fremdwasserbeseitigungskonzeptes gibt die Kommune Auskunft.
Für die Dichtheitsprüfung gibt es keine finanzielle Unterstützung.