Private Abwasserleitungen

Video: Zustands- und Funktionsprüfung
Video: Rückstausicherung
Video: Projekt Kanaldichtheit der Verbraucherzentrale NRW

Die Abwasserentsorgung beginnt auf jedem einzelnen Grundstück und führt über die öffentliche Kanalisation bis zur Kläranlage. Die privaten Leitungen und Kanäle sind ein wichtiger Bestandteil des gesamten Entwässerungssystems.

Grundstückseigentümer/-innen sind verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand Ihrer Abwasserleitungen selbst zu überwachen. In Nordrhein-Westfalen ist diese Forderung in der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) konkretisiert.

 

Wir möchten Ihnen helfen und Sie informieren. Hierzu haben wir im Weiteren folgendes für Sie bereitgestellt:

  • unabhängige Informationen zum Thema
  • Rückstau- und Überflutungsschutz
  • Tipps, um Kosten für Prüfung und Sanierung zu senken
  • Verweise zu weiteren Infos, z.B. NRW-Bildreferenzkatalog
  • Informationen zum Förderprogramm des Umweltministeriums für private Kanalsanierungsmaßnahmen

Eigentümer-Pflicht

Eigentümer-Pflicht

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes dürfen Grundstückseigentümer ihre Abwasseranlagen nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichten, betreiben und unterhalten (§§ 60 und 61 WHG). Für den Bereich der Abwasserleitungen bedeutet dies, dass die Anlagen dicht, standsicher und funktionsfähig sein müssen. Jeder Eigentümer ist selbst dafür verantwortlich, seine Abwasserleitungen regelmäßig zu überwachen.

 

In Nordrhein-Westfalen sind Anforderungen an die Überwachung privater Abwasserleitungen in der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser geregelt (SüwVO Abw). Danach gelten landesweite Fristen insbesondere für die Zustands- und Funktionsprüfung von neu gebauten Abwasserleitungen und von bestehenden Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten. Ebenso gibt es für Leitungen, die gewerbliches und industrielles Abwasser führen, ebenfalls landesweite Fristen für die Überprüfung.

 

Wer sagt das?

Der Gesetzgeber in Deutschland. Die Eigentümerpflichten für den Bau und Betrieb von Abwasseranlagen sind im Wasserhaushaltsgesetz in den §§ 60 und 61 beschrieben. Dabei unterscheidet das Wasserhaushaltsgesetz nicht zwischen öffentlichen und privaten Kanälen. Für sie gelten die gleichen Anforderungen. Die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen erfolgt nach dem Landeswassergesetz NRW und der „Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw“.

 

Wo steht das?
In der neuen Verordnung „Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw"
Zitat Auszug: „Wer eine private Abwasseranlage betreibt, ist verpflichtet ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit zu überwachen.“

 

Bin ich als Grundstückseigentümer betroffen?

Ob ich als Grundstückseigentümer von der Prüfung und den landesweit in NRW einheitlich geregelten Prüffristen betroffen bin, kann dieser Tabelle entnommen werden.

 

Wie finde ich heraus, ob mein Grundstück in einem festgesetzten Wasserschutzgebiet liegt?
Das Verbrauchertelefon Kanaldichtheit der Verbraucherzentrale NRW gibt Ihnen kostenfrei Auskunft darüber, ob Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt oder nicht. Sie können eine Kartierung der Wasserschutzgebiete auch unter NRW Umweltdaten vor Ort einsehen.

Alternativ kann Ihnen Ihre Stadt bzw. Gemeinde Auskunft darüber geben, ob Ihr Grundstück im Wasserschutzgebiet liegt. Befindet es sich im Grenzbereich eines Wasserschutzgebietes, sollten Sie sich zur Bestimmung Ihres Grundstücks und Ihrer Prüfverpflichtung in jedem Fall mit Ihrer Stadt bzw. Gemeinde in Verbindung setzen.

 

Wozu ist das gut?

Defekte und undichte Abwasserleitungen können der Gebäudesubstanz und der Umwelt (Grundwasser und Boden) schaden. Drei wichtige Funktionen müssen Abwasserleitungen stets erfüllen.

Abwasserleitungen müssen:

 

  1. das Abwasser in Richtung der öffentlichen Hauptkanäle ungehindert ableiten. In Gegenrichtung müssen sie durch eine Rückstausicherung jedoch verhindern, dass rückgestautes Abwasser in den Keller laufen kann,
  2. dicht sein, damit einerseits kein sauberes Grund- oder Schichtenwasser eindringen kann und andererseits kein Abwasser im Untergrund versickern kann,
  3. tragfähig sein, damit die Rohre nicht einstürzen und verstopfen. Darüber hinaus sollten aufgrund maroder Abwasserkanäle keine Tagesbrüche auftreten, d.h. Senken in Straßen oder Gehwegoberflächen.

 

Die öffentliche Abwasserkanalisation wird deswegen bereits seit geraumer Zeit systematisch von den Städten und Gemeinden überwacht und bei Bedarf saniert.


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Eigentümer-Rechte

Eigentümer-Rechte

Das Landeswassergesetz NRW verpflichtet die Städte und Gemeinden, ihre Bürger über ihre Pflichten zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung zu beraten. Grundstückseigentümer haben damit einen gesetzlich begründeten Anspruch auf Beratung, insbesondere mit Blick auf Ihre Überwachungspflichten gemäß der neuen Selbstüberwachungsverordnung SüwVO Abw.

 

Wer berät Eigentümer unabhängig?

Hauseigentümer können bei Ihrer Stadt oder Gemeinde eine allgemeine und unabhängige Beratung erhalten. Diese ist ratsam, denn nicht selten gibt es unseriöse Firmenangebote zur Prüfung und Sanierung privater Abwasserleitungen.

 

Zusätzlich erhalten Sie auch kostenlose Beratung bei der Verbraucherzentrale NRW.

 


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Eigentümer-Tipps

Eigentümer-Tipps

Wer darf prüfen?

Eine Zustands- und Funktionsprüfung muss durch einen anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden. Eine Liste der anerkannten Sachkundigen finden Sie hier.

Die Liste kann jedoch keinen absoluten Schutz vor unseriösen Prüfleistungen gewährleisten. In Problemfällen können Sie sich an die Verbraucherzentrale NRW wenden.

 

Wie sieht die Prüfbescheinigung zur Zustands- und Funktionsfähigkeit aus?

Der Sachkundige muss dem Grundstückseigentümer nach der Prüfung folgende Unterlagen übergeben:

 

  1. Bescheinigung nach Anlage 2 der SüwVO Abwasser über das Ergebnis der Prüfung des Zustands und der Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen und zugehöriger Schächte.
  2. Notwendige Anlagen zu der o.a. Bescheinigung
  • Bestandsplan/Lageplanskizze
  • Fotodokumentation der Örtlichkeit


          bei optischer Prüfung muss vorliegen:

  • CD/DVD mit den Befahrungsvideos
  • Haltungs-/Schachtberichte
  • Bilddokumentation festgestellter Schäden


          falls Prüfung mit Luft oder Wasser muss zusätzlich vorliegen:

  • Prüfprotokolle Luft oder Wasser

Die Bescheinigung über das Ergebnis  einer Zustands- und Funktionsprüfung finden Sie hier.

 

Eine Checkliste zu den Mindestanforderungen an die Prüfbescheinigung finden Sie hier.

 

Welche Schäden müssen saniert werden?

Leitungen mit großen oder mittleren Schäden müssen saniert werden. Große Schäden müssen kurzfristig saniert werden, mittelgroße Schäden sind in einem Zeitraum von 10 Jahren zu sanieren. Einige Schäden können als Bagatellschäden bis zur nächsten Prüfung zurückgestellt werden. Weitergehende Informationen darüber bietet der Bildreferenzkatalog des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW.

 

Wer hilft im Sanierungsfall?

Im Sanierungsfall lohnt sich ein Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter ihrer Stadt oder Gemeinde.  Diese kann im Einzelfall auch abweichende Sanierungsfristen festlegen.

 

Wie kann saniert werden?

Es stehen verschiedene Sanierungsverfahren, wie Reparatur, Renovierung oder Erneuerung der defekten Abwasserleitung  zur Verfügung. Die Anwendbarkeit der verschiedenen Sanierungsverfahren ist abhängig von den festgestellten Schäden und der Zugänglichkeit der Leitungen.

 

Inzwischen ist neben der Erneuerung in offener Bauweise häufig auch eine unterirdische Sanierung von innen  ohne Aufgrabung der Leitung möglich. Einen Überblick möglicher Sanierungsverfahren finden Sie hier.

 

Was kostet die Zustands- und Funktionsprüfung?

Erfahrungen zeigen, dass die Kosten für die Zustands- und Funktionsprüfung eines durchschnittlichen Einfamilienhauses bei seriösen Anbietern ca. 300 - 500 Euro betragen. Abhängig von der Situation auf dem Grundstück können die Kosten aber auch davon nach oben abweichen. Ausschlaggebend für die Kosten sind u.a. die Länge und die Zugänglichkeit der zu prüfenden Leitungen.

 

Wie können Kosten bei der Zustands- und Funktionsprüfung gespart werden?

Es ist sinnvoll, sich frühzeitig zu überlegen, wie die Kosten so niedrig wie möglich zu halten sind, z.B. durch:

  • Einholen mehrerer Angebote.
  • Kooperation mit der Stadt bei Inspektionsarbeiten am öffentlichen Kanal.
  • Zusammenschluss mit Nachbarn, um durch ein größeres Auftragsvolumen bessere Preise zu erzielen.
  • Vorbereitung der Maßnahmen z.B. durch Beschaffung von Entwässerungsunterlagen. Die Freilegung von Revisionsöffnungen im Haus und auf dem Grundstück spart Zeit und Geld.
  • Getrennte Beauftragung von Prüfung und Sanierung.


Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist die Zustands- und Funktionsprüfung eine steuerbegünstigte Handwerkerleistung. Weitere Hinweise finden Sie hier.

 

 

Was kostet die Sanierung?

Die Kosten für eine Sanierung der Grundstücksentwässerungsleitungen hängen sehr stark von den Gegebenheiten im Einzelfall ab. Den bisherigen Erfahrungswerten nach können die Gesamtkosten einer Sanierung zwischen 1000 und 7000 € pro Grundstück liegen oder - auf die Leitungslänge bezogen - bei 250 bis 500 €/m. Im Einzelfall können auch höhere Kosten entstehen. Von besonderem Einfluss auf die Kosten sind:

  • Baulicher und betrieblicher Zustand der zu sanierenden Leitung, insbesondere Art, Umfang und Lage der Schäden (z.B. unter der Bodenplatte, Straße, Gehweg) sowie Betriebsstörungen und fehlende hydraulische Reserven
  • Tiefenlage, Länge, Verzweigungsgrad, Nennweiten (DN) und Werkstoff der Leitungen bzw. der Abwasseranlage sowie Anzahl und Krümmungsgrad der Bögen
  • Erschwernisse, wie ungünstige Platzverhältnisse und schwierige Zugänglichkeiten für Sanierungen sowie hoher Grundwasserstand und ungünstige Bodenarten
  • Vor- und Nacharbeiten, wie z.B. Schaffung von Zugängen, Pflaster- oder Fliesenarbeiten, Stilllegung von Entwässerungsgegenständen, Umklemmen einer Dränageleitung
  • Gewählte Sanierungsverfahren (Erneuerung, Renovierung, Reparatur)


In jedem Fall ist es ratsam, sich für die Beauftragung einer Sanierung Zeit zu nehmen und mehrere Angebote einzuholen, die miteinander vergleichbar sind.  Bevor Sie eine Sanierungsentscheidung treffen oder einen Auftrag erteilen, können Sie sich von Ihrem städtischen Abwasserbetrieb unabhängig und kostenfrei beraten lassen! Dort erfahren Sie auch, ob Sanierungsmaßnahmen im öffentlichen Bereich geplant sind, die Sie mit Ihren Maßnahmen koordinieren können.

 

Wie können Kosten bei der Sanierung gespart werden?

Es gibt zusätzlich zu den bei der Zustands- und Funktionsprüfung aufgeführten Überlegungen verschiedene Ansätze, um Kosten für die Sanierung einzusparen, insbesondere:

  • ein gut durchdachtes Sanierungskonzept - Hilfestellung durch die Stadt oder Gemeinde suchen! Dort gibt es kostenfreie Beratungsangebote.
  • falls möglich: Abhängen von Leitungen unter der Kellerdecke, statt aufwändige Sanierung der Grundleitungen unter den Fundamenten (ggf. sind Eigenleistungen möglich).
  • Rückstauschutz und Hydraulik prüfen! Bei der Sanierung ist eine Gesamtbetrachtung des Entwässerungssystems sinnvoll und kann Kosten sparen. So sollten auch der Rückstauschutz, die Hydraulik und der Umgang mit Regenwasser geprüft und bei Bedarf angepasst werden.
  • Zusammenschluss mit Nachbarn, um durch ein größeres Auftragsvolumen bessere Preise und gute Qualität zu erzielen.
  • Vorbereitung der Maßnahmen, z.B. durch Beschaffung von Entwässerungsunterlagen und Freilegung von Revisionsöffnungen im Haus und auf dem Grundstück.
  • Prüfung des Versicherungsschutzes. Vor einer Sanierung sollte geklärt werden, welche Schadensfälle an den Abwasserleitungen durch Ihre Gebäudeversicherung abgedeckt sind.
  • Abstimmung der Sanierungsarbeiten mit sowieso geplanten Baumaßnahmen auf dem Grundstück oder im Haus (z.B. Pflasterarbeiten im Hof oder in der Einfahrt).
  • Sanierungsplanung und Bauüberwachung bei Bedarf durch Sachverständige (z.B. Ingenieurbüro oder Berater Grundstücksentwässerung)!
  • Rechnung erst bezahlen nach abschließender Prüfung! Nach der Sanierung ist immer eine Zustands- und Funktionsprüfung erforderlich. Erst nach Übergabe der Prüfbescheinigung, in der der Erfolg der Sanierung bestätigt wurde, ist die Rechnung für die Sanierung zu begleichen!


Darüber hinaus gilt: Private Grundstückseigentümer können einen Teil der Sanierungskosten, insbesondere die Handwerkerleistungen, unter der Rubrik „Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“ steuerlich absetzen. Die Verbraucherzentrale NRW berät  Sie auch in diesen Fragen, siehe Seite 15 in der Broschüre der Verbraucherzentrale NRW.

 

Wo finde ich unterstützende finanzielle Fördermöglichkeiten?

Die zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Stadt oder Gemeinde  können Ihnen über eventuelle Fördermöglichkeiten Auskunft geben. So kann für die Sanierung von privaten Abwasserleitungen und Schächten ein zinsgünstiges Darlehen für die private Kanalsanierungsmaßnahme im Rahmen des Förderprogramms des Umweltministeriums „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW“ (ResA-Broschüre, siehe dort Förderbereich 5.5) beantragt werden. Der Zinszuschuss kann nur gewährt werden, wenn zum Zeitpunkt des Eingangs des Antrags bei der NRW.BANK mit der Sanierung noch nicht begonnen wurde.

In besonderen Einzelfällen, wenn Ihre Stadt oder Gemeinde für einen abgegrenzten Teil des Stadtgebietes ein spezielles Sanierungsprogramm  für ein Fremdwasserschwerpunktgebiet ausgearbeitet hat, kann auch hier ein Zuschuss gewährt werden. Dies ist allerdings nur dort möglich, wo sehr viel Grund-, Quell- und Dränagewasser unerlaubt in die Kanalisation eindringt und dadurch besondere Probleme verursacht werden. Diese Fördermittel stehen deswegen nur in sogenannten „ausgewiesenen Fremdwasserschwerpunktgebieten“ zur Verfügung und müssen über die Gemeinde beantragt werden. Auskunft hierzu kann Ihnen der zuständige Sachbearbeiter Ihrer Stadt oder Gemeinde geben.
Zusätzliche Informationen finden Sie auch in der ResA-Broschüre, siehe dort Förderbereich 5.3.


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Für Grundstückseigentümer

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